für die Nutzung der Triira-Plattform · Stand: Juli 2026
Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software-Plattform „Triira" (Website, Agentur-Cockpit und Triira-Netzwerk) zwischen der FNLY IT UG (haftungsbeschränkt), Am Kraftwerk 23, 34582 Borken („Triira") und dem jeweiligen Kunden bzw. Nutzer. Für Kunden mit gewählter Datenresidenz USA ist Vertragspartner die FNLY IT LLC, Newark, Delaware. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Triira ihnen ausdrücklich zugestimmt hat. Das Angebot richtet sich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an Creator im Rahmen ihrer selbstständigen Tätigkeit.
Triira stellt eine Software-Plattform bereit, über die Agenturen, Marken und Creator Profile führen, Kampagnen ausschreiben und sich darauf bewerben, Kooperationen anbahnen, Verträge elektronisch schließen und abwickeln sowie Statistiken und Reports nutzen. Triira ist Werkzeuganbieter und Vermittler; Vertragspartner der über die Plattform geschlossenen Kooperationen sind ausschließlich die jeweiligen Nutzer untereinander, nicht Triira.
(1) Der Vertrag über das Agentur-Cockpit kommt mit Bestätigung der Bestellung bzw. Bereitstellung der Instanz
zustande. Der Testphase geht eine Bestätigung der E-Mail-Adresse voraus (Double-Opt-in). Die Testphase ist
kostenlos und endet automatisch; sie verlängert sich nicht stillschweigend in einen kostenpflichtigen Vertrag.
(2) Der Vertrag über die Nutzung des Triira-Netzwerks kommt mit Abschluss der Registrierung und Annahme der
Zugangsvereinbarung zustande.
(3) Während einer als „Beta" gekennzeichneten Phase können Leistungen kostenlos bereitgestellt werden; die
angezeigten Preise gelten erst ab dem offiziellen Start. Zugesagte Vorteile für Beta-Nutzer („Founding Member")
bleiben davon unberührt.
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angezeigten Preise (netto zzgl. USt). Bei jährlicher Zahlweise
wird der Jahresbetrag im Voraus fällig; monatliche Zahlweise ist mit dem angezeigten Aufschlag möglich.
(2) Für über die Plattform vermittelte und abgewickelte Kooperationen fällt eine Plattform-Provision an, deren
Höhe im jeweiligen Vorgang transparent ausgewiesen wird, bevor eine Zahlung ausgelöst wird.
(3) Zusatzleistungen (z. B. weitere Team-Seats, Roster-Pakete) können im Portal selbst gebucht werden und werden
anteilig berechnet.
Nutzer machen wahrheitsgemäße Angaben, halten Zugangsdaten geheim, nutzen die Plattform nur zu rechtmäßigen Zwecken, verletzen keine Rechte Dritter und beeinträchtigen weder Sicherheit noch Verfügbarkeit. Für Inhalte, die Nutzer einstellen (Profile, Kampagnen, Medien), sind sie selbst verantwortlich und versichern, über die erforderlichen Rechte zu verfügen; Triira erhält daran die für den Betrieb notwendigen einfachen Nutzungsrechte.
Verträge auf der Plattform werden mit einfacher elektronischer Signatur (eIDAS) geschlossen; als Nachweis werden Zeitstempel, IP-Adresse und Dokument-Prüfsumme gespeichert. Für Verträge, die gesetzlich eine strengere Form erfordern (z. B. Schriftform), sind allein die Vertragsparteien verantwortlich.
Triira bemüht sich um hohe Verfügbarkeit, schuldet aber keine ununterbrochene Erreichbarkeit. Wartungsfenster werden nach Möglichkeit angekündigt. Für Enterprise-Verträge können abweichende Service-Level vereinbart werden.
Triira haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Triira nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für die Erfüllung der zwischen Nutzern geschlossenen Kooperationen sowie für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(1) Cockpit-Verträge laufen für die gewählte Abrechnungsperiode und verlängern sich um diese, wenn sie nicht
mit einer Frist von 30 Tagen zum Periodenende gekündigt werden.
(2) Netzwerk-Konten können jederzeit durch Schließung des Kontos beendet werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Nach Vertragsende stellt
Triira die Daten des Kunden auf Anforderung in einem gängigen Format bereit; gesetzliche Aufbewahrungspflichten
bleiben unberührt.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung. Soweit Triira personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien den Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO).
Triira kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anpassen. Änderungen werden mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden angekündigt; widerspricht der Kunde nicht innerhalb der Frist, gelten sie als angenommen — hierauf wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Verträge mit Kaufleuten ist, soweit zulässig, der Sitz von Triira. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.